Beiträge für die Kinderbetreuung
In den Betreuungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft werden folgende Elternbeiträge erhoben:
Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf den Erstkindbeitrag. Ein evtl. erhobenes Essensgeld bleibt davon unberührt. Als Geschwisterkinder gelten die beiden ältesten Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine kommunale Betreuungseinrichtung und/oder einen in die Bedarfsplanung der Gemeinde Pfinztal aufgenommenen Kindergarten besuchen. Ab dem dritten Kind wird – außer einem evtl. Essensgeld – kein Elternbeitrag erhoben.
Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 50 % auf ihren Eigenanteil am Betreuungskostenanteil des Elternbeitrags und zum Mittagessen, soweit keine Jugendhilfe-Leistungen gewährt werden, bis zur Höhe eines Eigenanteils von 20,00 € monatlich.